Juli 2025 - Änderung bei der Verrechnung von Gutscheinen

Juli 2025 - Änderung bei der Verrechnung von Gutscheinen

Was ändert sich?

Bisher wurden Mehrzweckgutscheine in LocaFox bargeldähnlich behandelt. Das heißt:
  • Beim Verkauf wird der LocaFox-Gutschein als normaler Verkauf verbucht (z. B. 50 €) mit 0% Umsatzsteuer.
  • Bei der Einlösung wurde der Gutschein als Zahlungsmittel verwendet.
Neu: Ab dem 07.07.2025 [Tablet App: Version 2.7 | SCO App: 1.3] wird die Einlösung von Gutscheinen nicht mehr als Zahlungsmittel, sondern als Negativ-Position im Bon dargestellt. Der Gutscheinbetrag reduziert dabei den Kaufbetrag direkt.

Warum diese Änderung?

  • Steuerrechtliche Korrektheit: Bei Mehrzweckgutscheinen entsteht die Umsatzsteuer erst beim Einlösen, nicht beim Verkauf. Eine bargeldähnliche Behandlung führt hier zu Ungenauigkeiten und ist veraltet.
  • Bessere Transparenz: Im Bon wird klar ersichtlich, welche Waren gekauft und welcher Anteil durch Gutscheine abgezogen wurde.
  • Korrekte Abbildung in der Buchhaltung: Die neue Darstellung ermöglicht eine korrekte Zuordnung der Umsatzsteuer und vermeidet Differenzen in den Zahlungsarten.

Wichtiger Hinweis zur Umsatzsteuer

Da es sich bei LocaFox ausschließlich um Mehrzweckgutscheine handelt, entsteht die Umsatzsteuer beim Einlösen, nicht beim Verkauf.
Das bedeutet konkret:
Es kann vorkommen, dass der zu zahlende Betrag auf dem Bon 0,00 € beträgt, aber trotzdem Umsatzsteuer ausgewiesen wird.
Beispiel:
Ein Kunde kauft Ware im Wert von 50 € und löst einen 50 €-Gutschein ein.
  • Der Zwischenbetrag: 50 €
  • Gutschein-Abzug: –50 €
  • Zu zahlen: 0 €
  • Umsatzsteuer: z. B. 7,98 € (je nach Steuersatz der Artikel)
Das ist korrekt so! Die Steuer entsteht beim Einlösen, auch wenn kein Geld mehr bezahlt wird.

Was bedeutet das für Sie?

  • Die Bedienung bleibt gleich: Gutscheine können wie gewohnt erstellt und eingelöst werden.
  • Neu ist die Darstellung im Bon sowie die Ausweisung der Steuer auch bei Zahlbetrag = 0,00 €.
  • Kassenberichte und Buchhaltung können veränderte Zahlungsströme zeigen, da Gutscheine nicht mehr als Zahlungsmittel zählen.

Übersicht der Änderungen in der LocaFox App

Separate Ausweisung der eingelösten Gutscheine auf dem Bon

Der kumulierte Betrag der gekauften Produkte wird unter "Zwischensumme" angezeigt. Dann folgend die eingelösten Gutscheine. Unter Summe wird dann der restlich zu bezahlende Betrag angezeigt.

Neuer Abschnitt im X- und Z-Bericht: „Gutscheineinlösung“

LocaFox- und Fremdgutscheineinlösungen erscheinen nun gesondert im Abschnitt „Gutscheineinlösung“ im X- und Z-Bericht.

Verhalten bei Retouren (Tablet App)

Bei Retouren von Transaktionen mit eingelösten Gutscheinen kann nur das Produkt selbst retourniert werden. Der eingelöste Gutschein wird im Bonjournal aufgeführt, kann aber nicht erneut aktiviert oder rückerstattet werden. Es erscheint der Hinweis: „Eingelöste Gutscheine können nicht retourniert werden.“ 

Verhalten bei Stornierungen (Tablet App)

Bei der Stornierung von Transaktionen mit Gutscheinen erscheint auf dem Abschlussbildschirm der Button „Mehr Informationen“.
  • Bei LocaFox Gutscheinen: „Gutschein-Erstattung. Das Guthaben des Gutscheins wurde wieder zurückgebucht“
  • Bei Fremdgutscheinen: „Gutschein-Erstattung. Das Guthaben des Fremdgutscheins wurde nicht wieder zurückgebucht. Bitte nutzen Sie ein anderes System dafür“
Info
Darstellung bei gesplitteten Zahlarten: Bei gesplitteten Transaktionen werden alle rückerstatteten Zahlungsmittel nun einheitlich unter dem Abschnitt „Rückgabe“ im Bon ausgewiesen – unabhängig davon, ob mit Gutschein, Karte oder bar bezahlt wurde.

Häufige Fragen (FAQ)

Ab wann tritt die neue Darstellung in Kraft?

Die neue Darstellung kommt mit dem Update am 07.07.2025 [Tablet App: 2.7 | SCO App: 1.3]. Ab diesem Zeitpunkt wird die Einlösung eines Gutscheins nicht mehr als Zahlungsmittel, sondern als Negativ-Position im Bon verbucht. Das betrifft sowohl LocaFox- als auch Fremdgutscheine.

Warum wird Umsatzsteuer angezeigt, obwohl nichts bezahlt wurde?

Weil die Steuer bei Einlösung des Gutscheins entsteht – auch wenn kein Geld mehr fließt.

Muss ich etwas umstellen?

Nein. Die Änderung erfolgt automatisch per Update.

Muss ich vergangene Gutscheinverkäufe oder Einlösungen rückwirkend anpassen?

Nein. Die steuerliche Behandlung war auch in der Vergangenheit korrekt. Es besteht kein Handlungsbedarf für rückwirkende Korrekturen. Die Änderung betrifft ausschließlich die Darstellung und Verbuchung im Kassensystem, um zukünftige Transaktionen nachvollziehbarer zu machen.

Ändert sich dadurch mein Umsatz oder meine Steuerlast?

Nein. Die Umsatzsteuerberechnung und -abführung bleibt gleich. Die neue Darstellung sorgt nur für eine bessere Transparenz und rechtliche Nachvollziehbarkeit – z. B. in Berichten oder bei Betriebsprüfungen.