Übersicht der Änderungen in der LocaFox App
Separate Ausweisung der eingelösten Gutscheine auf dem Bon
Der kumulierte Betrag der gekauften Produkte wird unter "Zwischensumme" angezeigt. Dann folgend die eingelösten Gutscheine. Unter Summe wird dann der restlich zu bezahlende Betrag angezeigt.
Neuer Abschnitt im X- und Z-Bericht: „Gutscheineinlösung“
LocaFox- und Fremdgutscheineinlösungen erscheinen nun gesondert im Abschnitt „Gutscheineinlösung“ im X- und Z-Bericht.
Verhalten bei Retouren (Tablet App)
Bei Retouren von Transaktionen mit eingelösten Gutscheinen kann nur das Produkt selbst retourniert werden. Der eingelöste Gutschein wird im Bonjournal aufgeführt, kann aber nicht erneut aktiviert oder rückerstattet werden. Es erscheint der Hinweis: „Eingelöste Gutscheine können nicht retourniert werden.“
Verhalten bei Stornierungen (Tablet App)
Bei der Stornierung von Transaktionen mit Gutscheinen erscheint auf dem Abschlussbildschirm der Button „Mehr Informationen“.
Bei LocaFox Gutscheinen: „Gutschein-Erstattung. Das Guthaben des Gutscheins wurde wieder zurückgebucht“
Bei Fremdgutscheinen: „Gutschein-Erstattung. Das Guthaben des Fremdgutscheins wurde nicht wieder zurückgebucht. Bitte nutzen Sie ein anderes System dafür“
Darstellung bei gesplitteten Zahlarten: Bei gesplitteten Transaktionen werden alle rückerstatteten Zahlungsmittel nun einheitlich unter dem Abschnitt „Rückgabe“ im Bon ausgewiesen – unabhängig davon, ob mit Gutschein, Karte oder bar bezahlt wurde.
Häufige Fragen (FAQ)
Ab wann tritt die neue Darstellung in Kraft?
Die neue Darstellung kommt mit dem Update am 07.07.2025 [Tablet App: 2.7 | SCO App: 1.3]. Ab diesem Zeitpunkt wird die Einlösung eines Gutscheins nicht mehr als Zahlungsmittel, sondern als Negativ-Position im Bon verbucht. Das betrifft sowohl LocaFox- als auch Fremdgutscheine.
Warum wird Umsatzsteuer angezeigt, obwohl nichts bezahlt wurde?
Weil die Steuer bei Einlösung des Gutscheins entsteht – auch wenn kein Geld mehr fließt.
Muss ich etwas umstellen?
Nein. Die Änderung erfolgt automatisch per Update.
Muss ich vergangene Gutscheinverkäufe oder Einlösungen rückwirkend anpassen?
Nein. Die steuerliche Behandlung war auch in der Vergangenheit korrekt. Es besteht kein Handlungsbedarf für rückwirkende Korrekturen. Die Änderung betrifft ausschließlich die Darstellung und Verbuchung im Kassensystem, um zukünftige Transaktionen nachvollziehbarer zu machen.
Ändert sich dadurch mein Umsatz oder meine Steuerlast?
Nein. Die Umsatzsteuerberechnung und -abführung bleibt gleich. Die neue Darstellung sorgt nur für eine bessere Transparenz und rechtliche Nachvollziehbarkeit – z. B. in Berichten oder bei Betriebsprüfungen.