Digitale Kassensysteme bieten Händlern viele Vorteile in Bezug auf Zeit, Geld und Arbeitsaufwand. Für das Finanzamt ist es im Allgemeinen jedoch schwierig geworden, die Systeme zu kontrollieren.
Die Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschschäftsverkehr (Kassensicherungsverordnung, kurz KassenSichV), ist eine Rechtsverordnung des Bundesfinanzministeriums zur Präzisierung der steuerrechtlichen Mitwirkungspflichten bei aufzeichnungspflichtigen Geschäftsvorfällen. Diese erweitert die bisherigen Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (kurz GoBD).
Neue technische Maßnahmen sollen für mehr Transparenz und Sicherheit sorgen. Daher erwartet der Gesetzgeber mit 2020 im Rahmen der KassenSichV zusätzliche technische Sicherheitseinrichtungen (kurz TSE) von allen Kassenherstellern, um eine bessere Kontrolle zu gewährleisten.
Unternehmen, die keine technische Sicherheitseinrichtung in den Kassen verwenden, machen sich strafbar. Der Gesetzgeber droht bei Nichteinhaltung mit Strafen von bis zu 25.000 € und einer Steuerschätzung.
Worauf muss sich eingestellt werden?
Ab dem 1. April 2021 gilt für jeden ohne Ausnahme die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV). Jedes Kassensystem muss demnach eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE) einsetzen. Dem Finanzamt ist diese TSE unverzüglich mitzuteilen.
Eine bisherige Nichtbeanstandungsfrist galt bis zum 30. September 2020 und wurde vom Finanzamt unter den strengen Voraussetzungen eines Erlasses nicht beanstandet, wenn eine TSE längstens bis zum 31. März 2021 nicht implementiert wurde.
Spätestens ab dem 1. April 2021 ist nun jedes Kassensystem durch die KassenSichV mit einer TSE zu schützen, um künftig vor Manipulationen an digitalen Kassensystemen zu schützen.
Wie erhalten Sie die TSE?
Eine TSE können Sie mit dem KassenSichV Paket über die Startseite Ihres Backoffice erwerben. Unter Details anzeigen erhalten Sie weitere Informationen und können sofort bestellen. Die Lieferung erfolgt in wenigen Werktagen.
Hier erhalten Sie Informationen zur Inbetriebnahme.
Seit Anfang August steht ein Sicherheits-Update bereit und sollte mittlerweile bei Ihnen installiert sein. Sollten Sie noch kein Update erhalten haben so nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.
Zusätzlich erhalten Sie Zugriff auf neue Berichte innerhalb der Bericht Sektion in Ihrem Backoffice, um die geforderten Informationen bei einer Prüfung zur Verfügung stellen zu können.
Wie funktioniert die technische Sicherheitseinrichtung?
Die Sicherheitseinrichtung besteht aus den folgenden drei Komponenten:
- Sicherheitsmodul
- Speichermedium
- einheitliche digitale Schnittstelle
Das elektronische Aufzeichnungssystem wird dann für jeden Geschäftsfall die folgende Daten erfassen:
- Beginn des Vorgangs
- Art des Vorgangs
- eindeutige, fortlaufende Transaktionsnummer
- Daten des Vorgangs
- Zahlungsart
- Zeitpunkt der Beendigung/des Abbruchs
- Prüfwert
- Seriennummer des elektronischen Aufzeichnungssystems oder die Seriennummer des Sicherheitsmoduls
Die TSE wird von Ihnen schnell und einfach an jeden Bondrucker des Kassensystem angeschlossen und steht im ständigen Austausch mit dem LocaFox POS Kassensystem.
Der Einbau des TSE-Upgrade-Kits ist kinderleicht:
Das Modul wird einfach in einen vorbereiteten Steckplatz an der Unterseite des Geräts eingesetzt und mit einer Schraube befestigt.
Danach ist die TSE dann mit der aktuellsten Version der LocaFox POS App einsatzbereit.
Natürlich senden wir Ihnen mit dem Modul eine genaue Anleitung, wie Sie die TSE in Betrieb nehmen.