Februar 2025 - Anmeldung digitaler Kassensysteme beim Finanzamt

Februar 2025 - Anmeldung digitaler Kassensysteme beim Finanzamt

Liebe LocaFox-Kundinnen und -Kunden,
ab dem 1. Juli 2025 müssen alle digitalen Kassensysteme in Deutschland offiziell beim Finanzamt angemeldet sein. Diese gesetzliche Vorgabe dient der einheitlichen Erfassung steuerrelevanter Daten und betrifft auch Ihre LocaFox-Kasse.
Doch keine Sorge: Unser Servicepartner Fiskaly übernimmt für Sie die Anmeldung beim Finanzamt!
Info
Fiskaly verwaltet die Cloud-TSE (Technische Sicherheitseinrichtung) Ihrer Kasse und sorgt dafür, dass die erforderlichen Daten automatisch an das zuständige Finanzamt übermittelt werden. Damit dieser Prozess reibungslos funktioniert, ist es essenziell, dass Ihre Händlerdaten vollständig und korrekt hinterlegt sind.

Daten selbst an das Finanzamt übermitteln

Es gibt auch die Möglichkeit, dass Sie eigenständig oder in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater die notwendigen Angaben ans Finanzamt übermitteln. Dazu müssen Sie sich nur im LocaFox-Backoffice anmelden und einen Bericht der TSE-Installation exportieren.
Dazu gehen Sie auf „Berichte“ -> „Protokoll Exporte“ -> „+ Neuer Export“
Dann wählen Sie als Protokolltyp: „Neue TSE-Installationen“ und den gewünschten Zeitraum aus.
Im Anschluss wird eine Datei im CSV-Format (Excel) erstellt und ein Passwort generiert, um die Downloaddatei öffnen zu können.

Ausfüllhilfe bei selbstständiger Anmeldung des digitalen Kassensystems beim Finanzamt

Feld
Werte / Ausfüllhilfe
Art der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung
Cloudbasiert oder SD-Karte (nach Verwendung)
Art des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems
Tablet-/App-Kassen-Systeme
Datum der Anschaffung des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems
Das Datum der Anschaffung ergibt sich aus der Rechnung oder dem Lieferschein des elektronischen Aufzeichnungssystems oder der Buchführung.
Werden elektronische Aufzeichnungssysteme nicht erworben, sondern z. B. geleast oder geliehen, gilt als Anschaffungsdatum das Datum des Beginns der Zurverfügungstellung.
Datum der Außerbetriebnahme des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems
Es ist das Datum einzutragen, an dem das elektronische Aufzeichnungssystem endgültig außer Betrieb genommen wurde und nicht mehr in der Betriebsstätte vorgehalten wird. Wurde das elektronische Aufzeichnungssystem einer anderen Betriebsstätte zugeordnet, ist das Datum der Änderung der Zuordnung einzutragen.
Software des elektronischen Aufzeichnungssystems
Locafox
Software-Version des elektronischen Aufzeichnungssystems
2.5.37 (Hier kann die handelsübliche Bezeichnung der aktuell verwendeten Software-Version im Zeitpunkt der Mitteilung eingetragen werden.)
Die aktuell genutzte Softwareversion können Sie im LocaFox-Backoffice einsehen: Support -> Systeminfo -> Update-Verlauf
Seriennummer des elektronischen Aufzeichnungssystems
Kassen-ID der LocaFox Kasse (Diese finden Sie auf dem Z-Bericht oder jedem Kassenbeleg.)
Hersteller des elektronischen Aufzeichnungssystems
Herstellermarke der Kassenhardware (z.B. Samsung)
Modell des elektronischen Aufzeichnungssystems
Einstellungen Android -> Info zu Tablet -> Modell übertragen (z.B. Galaxy TAB A8)
Anschaffung des elektronischen Aufzeichnungssystems
Das Datum der Anschaffung ergibt sich aus der Rechnung oder dem Lieferschein
des elektronischen Aufzeichnungssystems oder der Buchführung.
Werden elektronische Aufzeichnungssysteme nicht erworben, sondern z. B. geleast
oder geliehen, gilt als Anschaffungsdatum das Datum des Beginns der Zurverfügungstellung.
Inbetriebnahme des elektronischen Aufzeichnungssystems
Es ist das Datum einzutragen, an dem das elektronische Aufzeichnungssystem erstmals in der zugeordneten Betriebsstätte eingesetzt worden ist. Ist das elektronische Aufzeichnungssystem noch nicht in Betrieb genommen worden, ist das Feld nicht zu füllen.
BSI-Zertifizierungs ID
Epson TSE: 
BSI-K-TR-0373-2019

Fiskaly:
BSI-K-TR-0403-2021